Ausdruck von www.aidshilfe-stuttgart.de am 13.12.2024:
MitgliedschaftMitglied bei der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. zu sein bedeutet, die Arbeit der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. finanziell und ideell zu unterstützen. Die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. hat rund 500 Mitglieder. Viele Mitglieder unterstützen die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. schon Jahre oder gar Jahrzehnte. Die geringe Fluktuation mit der nur kleinen Zahl an Austritten – sogar in wirtschaftlich schweren Zeiten – ist ein Zeichen dafür, dass das Gros dieser Unterstützer und Unterstützerinnen nicht nur hinter dem aktuellen Tun, sondern auch hinter dem langfristigen Kurs der Arbeit der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. steht. Die Satzung der AIDSHilfe Stuttgart e.V. unterscheidet zwischen Ehrenmitgliedern, Fördermitgliedern und sogenannten ordentlichen Mitgliedern. Stimmberechtigt sind bei der Mitgliederversammlung der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. die ordentlichen Mitglieder – das sind diejenigen Mitglieder, die sich ehrenamtlich in der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. engagieren – und die Ehrenmitglieder. Fördernde Mitglieder, das sind solche, die die Arbeit des Vereins ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge unterstützen, haben zwar Rede und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Für ehrenamtlich Mitarbeitende ist eine Mitgliedschaft bei der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. also besonders attraktiv, da sie dann auch die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. durch Wahlen und Abstimmungen mitgestalten können – sich bspw. sogar in den Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. wählen lassen können. Ehrenamtliches Engagement ist bei der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. aber auch ohne Mitgliedschaft möglich! Die reguläre Mitgliedschaft in der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. kostet derzeit 60 EUR jährlich. Für Nichtverdienende und Bedürftige sind Ermäßigungen möglich. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft bei der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. finden sich in der Satzung der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. Mitglied werdenEine Mitgliedschaft bei der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. muss schriftlich beantragt werden. Den Mitgliedsantrag der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. gibt es passend für’s ins Kuvert stecken hier zum Download. [ca. 718 KB] Ferner kann der Mitgliedsantrag über die Kontaktmöglichkeiten der AIDSHilfe Stuttgart e.V. angefordert werden. Am einfachsten ist es aber, in die Beratungs und Geschäftsstelle der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. zu kommen und den Antrag vor Ort auszufüllen und abzugeben. Beitragsordnung der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V.Nach der Satzung der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. erhebt die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. Mitgliedsbeiträge gemäß einer Beitragsordnung. Im Folgenden die derzeit gültige Beitragsordnung: 1. Zur Finanzierung ihrer Arbeit erhebt die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. von ihren Mitgliedern Beiträge. 2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens:
Über Streitfragen der Zuordnung entscheidet der Vorstand. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. 3. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 15. Februar jedes Jahres zur Zahlung fällig. Mitglieder, die den Verein vor dem Stichtag verlassen, haben den Mitgliedsbeitrag spätestens am Tag des Endes ihrer Mitgliedschaft zu entrichten. Für Mitglieder, die nach dem 15. Februar dem Verein beitreten, wird der Mitgliedsbeitrag sofort fällig. 4. Eingehende Mitgliedsbeiträge, die keinem Mitglied zugeordnet werden können, werden als Spende verbucht. 5. Über Stundung, Ermäßigung oder Erlass von Mitgliedsbeiträgen entscheidet der Vorstand auf Antrag des Mitglieds. Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 28. Mai 2007. Die Beitragsordnung der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. in der Fassung von 2012 im pdf-Format downloaden. [ca. 61 KB] Im Mitgliedsbeitrag ist die Zusendung der zweimal pro Jahr erscheinenden Vereinszeitschrift RAINBOW – Magazin der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. enthalten, die stets eine gute Mischung aus unterhaltsamen, informativen und aktuellen Themen rund um die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. bietet sowie die Bereiche HIV und AIDS unter sozialen, politischen und medizinischen Aspekten beleuchtet. EhrenmitgliederAuf Beschluss der Mitgliederversammlung der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. kann einer natürlichen oder juristischen Person die Ehrenmitgliedschaft der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. angetragen werden. Folgende Ehrenmitgliedschaften wurden bislang verliehen:
Weitere Auskünfte zu einer Mitgliedschaft bei der AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. erteilt gerne:
(Stand: Januar 2024) |